Energieausweis / Energiepass

Energieausweis fürs Haus: Pflicht ab 2013

 
 
 
Bereits seit 2008 ist ein Energieausweis für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen wollen, und für Vermieter Pflicht. Allerdings mussten sie diesen bisher nur auf Verlangen beim Verkauf oder der Vermietung von Wohneigentum vorlegen – das ändert sich ab 2013
 
Ziel der Einführung des Energieausweises im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2008 war es, für mehr Transparenz zu sorgen, wenn eine Immobilie vermietet oder verkauft wird. Kauf- oder Mietinteressenten sehen damit auf den ersten Blick, welche Energiekosten auf sie zukommen.
 
 
Wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

Nur für Ein- bis Vierfamilienhäuser, die vor 1977 gebaut und noch nicht umfassend energetisch saniert wurden, muss ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Für andere Gebäude reicht auch der günstigere Verbrauchsausweis.

Erstellen lassen müssen ihn die Eigentümer bislang nur auf Nachfrage von Kauf- und Mietinteressenten. Die Verbraucherzentrale Saarland rät deshalb dringend, auf die Vorlage des Ausweises zu bestehen, vor allem vor dem Kauf einer Eigentumswohnung. Bei einer solchen Immobilie sei er noch wichtiger als bei einem Einfamilienhaus, denn am Gemeinschaftseigentum kann nur wenig auf eigene Faust umgebaut werden und gerade eine energetische Sanierung komme meist nicht in Betracht.

Ab 2013 müsse der Energieausweis aber von Vermietern und Verkäufern aktiv – also immer und auch ohne Nachfrage – ausgehändigt werden. Wie diese Vorgaben konkret in Deutschland umgesetzt werden – etwa ob die wichtigsten Angaben des Energieausweises sogar in den Wohnungsanzeigen genannt werden müssen – ist derzeit noch unklar. Dies wird in der künftigen Energieeinsparverordnung festgelegt werden.

Bisher musste der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter den Ausweis nur auf Verlangen vorzeigen. Um einen Energieausweis zu beantragen, müssen Sie sich einfach an einen Fachmann in ihrer Umgebung wenden.
 
 
Ab 2013 verpflichtet die europäische Gesetzgebung dazu, den Energieausweis stattdessen aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen. Die neue Regelung setzt somit Hauseigentümer unter Druck, weil die energetischen Angaben sogar bereits bei Wohnungsanzeigen verpflichtend sein sollen. Entsprechend werden sich Immobilien mit geringer Energieeffizienz schwieriger verkaufen oder vermieten lassen als solche mit modernen Energiestandards. Auch wenn es nicht verpflichtend ist, können energetische Sanierungsmaßnahmen deshalb zu einem starken Verkaufsargument werden.
 
 
Für Gebäude unter Denkmalschutz und sogenannte „besonders erhaltenswerte Gebäude“ sieht die Energieeinsparverordnung eine Ausnahme vor. Besonders in Fällen, in denen die geforderten Maßnahmen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes stark verändern oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch wäre. Sollten die Gebäude allerdings doch saniert werden, wird gegebenenfalls ein Energieausweis zur Pflicht. Ebenfalls ausgeschlossen sind kleine Gebäude, die nicht bewohnt werden.